Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Rettenbachstraße, Fl. Nr. 723/4, Gemarkung Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das beantragte Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) an der Rettenbachstraße und unmittelbar nördlich des Friedhofgeländes. Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und einem Walm- oder Satteldach. Zusätzlich soll noch eine Doppelgarage errichtet werden. Das Grundstück ist derzeit noch unbebaut.
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Der angrenzende Eigentümer hat die Planunterlagen nicht unterschrieben. Er wurde im Vorfeld allerdings ordnungsgemäß vom Antragsteller beteiligt und hat folgendes mitgeteilt:
„wir nehmen Ihre Information zur Kenntnis. Eine detaillierte Betrachtung ist uns in diesem Stadium der Planung nicht möglich. Bitte kommen Sie im Zuge des Bauantrags mit entsprechenden Plänen auf uns zu. Diese werden dann in der Kirchenverwaltung geprüft.“
Aufgrund der Nähe zu den Baudenkmälern „Katholische Pfarrkirche Maria Himmelfahrt“ und auch der Ummauerung des alten Friedhofs erfolgte im Vorfeld eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Landshut. Gemäß der vorliegenden Rückmeldung kommt es durch das Bauvorhaben zu keiner Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft der Baudenkmäler, sodass von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde grundsätzlich eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit Garage vorstellbar ist.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg ist das Baugrundstück als Grünfläche mit der Nutzung Friedhof dargestellt. Das spielt in der bauplanungsrechtlichen Beurteilung jedoch keine Rolle, da es im unbeplanten Innenbereich ausschließlich auf die tatsächlich vorhandene Umgebungsbebauung und nicht auf die Darstellung im Flächennutzungsplan ankommt. Bei der Eigenart der näheren Umgebung handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet.
Diskussionsverlauf
Die erste Bürgermeisterin erinnert die Stadträte an die bereits erfolgten Besprechungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität und dass nach den nun vorliegenden Unterlagen die Nachbarschaft nicht mehr gegen das Vorhaben steht, sondern aufgeschlossen für eine Entwicklung sei. Das Vorhaben sei im Sinne der Nachverdichtung positiv zu sehen. Anscheinend konnte hier die gewünschte Annäherung zwischen Bauherr und Nachbar erreicht werden.
StR Sterr erkundigt sich wegen der geplanten Zufahrt. Diese soll unmittelbar von der Rettenbachstraße aus erfolgen und nicht über das Nachbargrundstück. StR Anzeneder möchte wissen, ob es zukünftig Probleme für das bestehende Trauerhaus, hinsichtlich von Lärmentwicklung geben könnte. Die erste Bürgermeisterin erklärt, dass für das Trauerhaus und den Friedhof Bestandsschutz bestehe und der Bauherr sich eigenverantwortlich um eine entsprechenden Lärmschutz kümmern müsse, wenn ihm das wichtig sei. Weiterhin erkundigt sich StR Anzeneder über eine erneute Nachbarbeteiligung bei einem später folgenden Bauantrag. Diese ist, unabhängig vom vorliegenden Vorbescheid, vor Einreichung eines Bauantrags durchzuführen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.10.2023 10:17 Uhr