Ergänzung der Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentl. Weges Weg von Ay 25 1/3 Richtung Gruber Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.10.2023 ö beschließend 4.1.2

Sachverhalt

Der obige beschränkt-öffentliche Weg (nur Fußgänger) liegt zwischen dem öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 495, Gemarkung Frauensattling, bei Köpfelsberg und dem Privatweg der Ortsstraße Gruber Straße bis Hausnummer 20.

Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 538, Gemarkung Frauensattling, biegt ebenfalls davon ab.

Nach Inaugenscheinnahme dieses Weges wurde festgestellt, dass auch die anliegenden Felder und Wälder über diesen Weg bewirtschaftet werden. Folglich ist es erforderlich für diesen Weg die Widmungsbeschränkung auch für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zu ergänzen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für den beschränkt-öffentlichen Weg „Weg von Ay 25 1/3 Richtung Gruber Straße“ aufgrund der Befahrung durch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge die Widmungsbeschränkung „Fußweg“ durch „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr sowie Radfahrer frei“ zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2023 10:17 Uhr