Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges zwischen den Ortsstraßen Sportplatzstraße und Hofmarkstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.10.2023 ö beschließend 4.1.3

Sachverhalt

Der im Bebauungsplan Ellersberg (1987) geplante ca. 2,10 Meter (im westlichen Einmündungsbereich ca. 2,6 Meter) breite Fußweg zwischen den obigen Ortsstraße in Haarbach wurde ausgeführt und ist als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.

Diskussionsverlauf

StR erkundigt sich, ob aufgrund der Widmung zukünftig eine Räum- und Streupflicht der Stadt auf diesem Weg bestehe. Das wird von Seiten der Bauverwaltung verneint.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den ca. 55 Meter lange Fußweg Fl. Nr. 1816/65, Gemarkung Haarbach, zwischen den Ortsstraßen Sportplatzstraße bis Hofmarkstraße in Haarbach, gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als selbständigen beschränkt-öffentlichen Weg „Sportplatzstraße – Hofmarkstraße“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg zu widmen. Die Stadt Vilsbiburg hat als Eigentümer des Weges gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2023 10:17 Uhr