Neuordnungen an den Ortsstraßen „Kirchstraße“, „Benefiziar-Vest-Straße“ und „Am Rettenbach“ im Einmündungsbereich zur Frontenhausener Straße (St 2083)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.10.2023 ö beschließend 4.2.1

Sachverhalt

Vor der Umgestaltung obiger Ortsstraßen im Einmündungsbereich der Frontenhausener Straße (St 2083) Anfang der 1960er Jahre mündete die Ortsstraße Kirchstraße in die Frontenhausener Straße (St 2083). 

Die Ortsstraße Am Rettenbach mündete in die Ortsstraße Kirchstraße und die Ortsstraße Benefiziar-Vest-Straße mündete in die Ortsstraße Am Rettenbach.

Im Zuge des Umbaues wurde der östliche Teil der Ortsstraße Kirchstraße aufgelassen und mündet jetzt in die Ortsstraße Benefiziar-Vest-Straße. Die Ortsstraßen Am Rettenbach und Benefiziar-Vest-Straße wurden verlängert und münden jetzt in die Frontenhausener Straße. 

Hinzuwidmungen und eine Teileinziehung zur Aktualisierung der jeweiligen Ortsstraßen sind hierfür erforderlich.

Diskussionsverlauf

StR Anzeneder erkundigt sich, ob mit der Neuordnung auch eine Änderung von Hausnummern einhergeht. Dies wird von Seiten der Bauverwaltung verneint.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Maßnahmen durchzuführen:

a) die östliche Teilstrecke der Ortsstraße Kirchstraße, ab jetziger Einmündung in die Ortsstraße Benefiziar-Vest-Straße bis zur alten Einmündung in die Frontenhausener Straße (St 2083) wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände zur dreimonatigen Bekanntmachung einer beabsichtigten Einziehung wurden nicht erhoben (rot markiert).

b) die damalige Neubaustrecke der Ortsstraße Benefiziar-Vest-Straße, ab Südseite Ortsstraße Am Rettenbach bis zur Einmündung derselben in die Frontenhausener Straße (St 2083) wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Benefiziar-Vest-Straße gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast der Stadt Vilsbiburg (grün lang markiert).

c) die Verlängerung der Ortsstraße Am Rettenbach, ab der ehemaligen Einmündung in die Ortsstraße Kirchstraße bis zur jetzigen Einmündung in die Frontenhausener Straße (St 2083), wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortstraße Am Rettenbach gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast der Stadt Vilsbiburg (grün kurz markiert).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2023 10:17 Uhr