Teileinziehung und Widmung des Ersatzweges des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 755 Gemarkung Frauensattling westlich der Hofstelle Sand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.10.2023 ö beschließend 4.2.2

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Die in der Natur inexistente Teilstrecke des obigen Feldweges westlich des Anwesens Sand 43 kann eingezogen werden, da der Eigentümer an der Westgrenze der Fl. Nr. 754, Gemarkung Frauensattling, ersatzweise einen Weg mit Anschluss an die Gemeindeverbindungsstraße Hörasdorf – Sand – Solling errichtet hat und diesen auch mit gleicher Breite von ca. 4 Meter auf eigene Kosten vermessen lässt.

Der ca. flächengleiche neue Weg soll gegen den aufzulassenden Weg eingetauscht und auch gewidmet werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung hängt bereits seit ca. zwei Monaten aus ohne dass Einwände hierzu eingingen. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist wird die Teileinziehung dieses aufgelassenen Weges und die Widmung der Verlegungsstrecke durchgeführt. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt

a) nach Ablauf der Dreimonatsfrist wird die Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Flur Sand Fl. Nr. 755, Gemarkung Frauensattling, an Südwest-Ecke Fl. Nr. 754, Gemarkung Frauensattling, bis Ostende Weg Fl. Nr. 755, Gemarkung Frauensattling, gemäß Art 8 BayStrWG einzuziehen.

b) der noch zu vermessende Ersatzweg an der Westseite der Fl. Nr. 754, Gemarkung Frauensattling, ab der Reststrecke des obigen öffentlichen Feld- und Waldweges bei Südwest-Ecke der Fl. Nr. 754, Gemarkung Frauensattling, bis zur Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Hörasdorf – Sand – Solling an der Nordwest-Ecke der Fl. Nr. 754, Gemarkung Frauensattling, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil des öffentlichen Feld- und Waldweges „Flur Sand Fl. Nr. 755 (voraussichtlich), Gemarkung Frauensattling, nach Flächentausch gewidmet. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungs- und Widmungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2023 10:17 Uhr