Bebauungs- und Grünordnungsplan "Schwalbenfeld Deckblatt Nr. 5" - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gegenstand der Änderung ist die Verlagerung des Elektrobetriebs vom Stadtplatz und der Herrnfeldener Str. in das Gewerbegebiet „Schwalbenfeld“.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 17.08.2016 bis 16.09.2016 wurden lediglich die in der Anlage dargestellten Hinweise vorgebracht. Weitere Anregungen oder Einwendungen der Bürger oder Fachstellen wurden nicht vorgebracht. Der vorgelegte Entwurf in der Fassung vom 08.08.2016 ist Grundlage für den Satzungsbeschluss.

Diskussionsverlauf

Die Stadtratsmitglieder hatten eine aktualisierte Vorlage mit einer Zusammenstellung der Hinweise erhalten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Schwalbenfeld Deckblatt Nr. 5“ mit Begründung in der Fassung der öffentlichen Auslegung gemäß § 10 Baugesetzbuch und Art. 81 Bayerische Bauordnung als Satzung.

Die Hinweise gemäß der beigefügten Anlage werden als redaktionelle Änderungen berücksichtigt. Eine Planänderung erfolgt lediglich hinsichtlich der redaktionellen Änderungen gemäß der beigefügten Anlage. Weitere Anregungen oder Einwendungen wurden nicht vorgebracht.

Der Bebauungsplan „Schwalbenfeld Deckblatt Nr. 5“ ist aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf daher keiner Anzeige oder Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Er ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch zur Erlangung der Rechtskraft ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2017 13:32 Uhr