Jahresrechnung 2014 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 18.05.2015 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nur noch in geringem Umfang ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        22.878.707,39 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:         6.644.969,38 €
Gesamthaushalt:                                        29.523.676,77 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        629.573,37 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:                2,75 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                        629.573,37 €
Schuldenstand am 31.12.2014:                                        0,00 €
Rücklagenstand am 31.12.2014
               allgemeine Rücklage:                                4.021.327,72 €
               Sonderrücklagen *):                                1.745.734,25 €
*) FFW-Vilsbiburg, Abwasserbeseitigung, Fäkalschlammentsorgung, Manfred-Paech-Fonds und –Nachlass, Stadthalle

Die Jahresrechnung 2014 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Der Ausschussvorsitzende Herr Stadtrat Klaus Kirchner wird den Abschlussbericht selbst vortragen.

Diskussionsverlauf

Die Stadtratsmitglieder hatten eine Vorlage erhalten. Kämmerer Felkel trug die Abschlusszahlen vor. Rechnungsprüfungsausschuss-Vorsitzender Kirchner verlas den Abschlussbericht der örtlichen Rechnungsprüfung. Aus terminlichen Gründen fand keine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Im Namen und im Auftrag der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Vorsitzende eine Prüfung des Rechenschaftsberichtes gem. § 81 Abs. 4 KommHV vorgenommen. Beanstandungen haben sich nicht ergeben.

Auf die Frage, ob diese Vorgehensweise bei der überörtlichen Prüfung beanstandet werde erwiderte Kämmerer Felkel, dass die Prüfung als erfolgt angesehen werden könne. Inwieweit es zu Beanstandungen kommt, müsse abgewartet werden. Im Stadtrat wurde mehrheitlich der Wunsch geäußert, dass in Zukunft wieder richtige Prüfungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen. Dies wurde vom Ausschuss-Vorsitzenden zugesichert.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2014 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis.        Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2014 festgestellt und die Entlastung beschlossen (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Datenstand vom 15.03.2017 13:32 Uhr