Nutzung der Bühne in der Vilstalhalle als Versammlungsraum


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Antrag FW-Stadratsfraktion vom 02.06.2016
Info darüber im Stadtrat am 12.07.2016

Mit der Fa. ASID, Management für Sicherheit, Gesundheit und Brandschutz GmbH wurde der Bühnenraum in der Vilstalhalle besichtigt. Der entsprechende Besuchsbericht vom 28.07.2016 liegt bei.
Zusammenfassend ist dem Bericht folgendes zu entnehmen (Zitate):

„ … raten wir Ihnen, den Bühnenraum für keine Treffen, Besprechungen oder ähnliche Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Als Betreiber der Vilstalhalle sind Sie alleine für die Verkehrssicherung zuständig, was bedeutet, dass Sie auch haften, wenn sich aufgrund mangelnder Sicherheit ‚fremde‘ Benutzer einen Schaden zuziehen. Siehe § 823 BGB.“

„Um alle vorgenannten Gefahrenstellen zu sichern, wären umfangreiche Einhausungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen notwendig.“

„Die Bühne und der Bühnenraum sollten ausschließlich für bereits angeführte Veranstaltungen genutzt werden, da ja ohnehin ein geeigneter Raum im UG des Gebäudes zur Verfügung steht.“

Diskussionsverlauf

Nachdem das Kegelstüberl an den Dartclub vermietet ist wurde vorgeschlagen, die Bühne lediglich für interne Sitzungen und Besprechungen des TSV Vilsbiburg zur Verfügung zu stellen. Hierzu wurde auf die Haftung im Falle von Verletzungen hingewiesen. Für die Besprechungen des TSV Vilsbiburg soll nach anderen Räumlichkeiten gesucht werden.

Die Kosten für die Untersuchung durch die Fa. ASID GmbH sollen dem Stadtrat bekannt gegeben werden.

Beschluss

Der Besuchsbericht und die Empfehlungen der Fa. ASID vom 28.07.2016 werden zur Kenntnis genommen. Der Bühnenraum in der Vilstalhalle soll auch weiterhin nur für darstellende Veranstaltungen genutzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.03.2017 13:32 Uhr