Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat - Information


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö 10.1

Sachverhalt

In der Grundschule, der Mittelschule, im Stadtbad und auf der Kläranlage wurde seit Jahren ein Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung auf Pflasterflächen und Randbereichen sowie unter Hecken eingesetzt. Zum Teil haben die Hausmeister das Mittel schon von ihren Vorgängern übernommen. Dieses Mittel wurde von einem Vertreter bezogen, der es selbst zusammengemischt hat, wie sich später herausstellte. Der Vertreter hat gegenüber den Anwendern immer die Unbedenklichkeit versichert. Ein Sicherheitsdatenblatt wurde nie vorgelegt. Auf dem Etikett stand lediglich „Zugelassener Wirkstoff: Glyphosatsalz“.

Aufgrund einer Anfrage in der Stadtratssitzung am 22.06.2015 wurde die Sache überprüft. Es stellte sich heraus, dass in 30 Litern des Mittels laut Angabe des Herstellers 2,5 Liter “Taifun forte“ seit 2015 enthalten waren. Vorher war es angeblich das Mittel „Round up“. Diese Mittel dürfen seit dem neuen Pflanzenschutzgesetz von 2012 auf öffentlichen Flächen nur noch mit Ausnahmegenehmigung und ab 2015 nur noch von Personen mit Sachkundeprüfung verwendet werden. Den Anwendern war nicht bekannt, dass es sich um diese Mittel handelte. Die Lösung war zur Anwendung nochmals 1 : 5 mit Wasser verdünnt worden. Die Verwendung wurde umgehend eingestellt.

Ein Stadtratsmitglied hat dem Landesamt für Landwirtschaft den Vorfall im Oktober 2015 gemeldet. Im November 2015 erfolgte eine Überprüfung vor Ort durch einen Vertreter des Landesamtes und eine Vertreterin des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf. Festgestellt wurde hierbei, dass das Mittel für diese Zwecke nicht hätte verwendet werden dürfen und dass die Anwender – mit einer Ausnahme – nicht über die erforderliche Sachkundeprüfung verfügt haben. Es wurde aber auch festgestellt, dass eine Umweltschädigung unwahrscheinlich ist, weil das Mittel nicht in ein Gewässer gelangen konnte. Im Boden wird das Mittel gebunden und abgebaut. Bei der Anwendung war auch darauf geachtet worden, dass keine Personen mit dem Mittel in Berührung kommen.

Im Juli 2016 wurden vom Landesamt für Landwirtschaft Bußgeldbescheide wegen Ordnungswidrigkeiten gegen die Anwender in Höhe von jeweils 300 € erlassen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Feß bekannte sich dazu, das Landesamt für Landwirtschaft eingeschaltet zu haben. Mehrere Stadtratsmitglieder kritisierten dieses Vorgehen eines einzelnen Stadtratsmitglieds. Es hätte dazu eines Beschlusses bedurft. Stadträtin Feß rechtfertigte sich damit, dass sie von der Verwaltung keine zufriedenstellenden Auskünfte bekommen habe.

Der erste Bürgermeister gab bekannt, dass die Bußgelder von der Stadt übernommen wurden. Die Angelegenheit solle damit als erledigt betrachtet werden.

Datenstand vom 15.03.2017 13:32 Uhr