Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschuss) für TSV Vilsbiburg e.V., TSV Haarbach e.V., Rote Raben Vilsbiburg e.V. und Skiclub Vilsbiburg e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 25.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.09.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Behandlung der Sportbetriebsförderung richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.

Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderungen des Vorjahres sind angegeben:

1.)
Antrag vom 21.08.2017 von
TSV Vilsbiburg 1883 e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 19.07.2017 bewilligt 18.936,80 €.
Zusätzlich:
Laut Aufstellung der Übungsleiterstunden des TSV: 18.921,40 €.
Die günstigere Förderung errechnet sich nach dem Bescheid des Landratsamts Landshut („neue“ Berechnung).
Vorjahr: 19.646,40 €, auf Grund der Einzelabrechnung der Übungsleiterstunden.


2.)
Antrag vom 09.10.2016 von
TSV Haarbach e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 19.07.2017 bewilligt 4.554,75 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr: 3.900,42 €; gleich der staatlichen Förderung.


3.)
Antrag vom 24.07.2017 von
Rote Raben Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 19.07.2017 bewilligt 3.529,76 €.
Beantragt wird ein Zuschuss „in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr“, mit der Bitte um Anpassung an eine Erhöhung bei der staatlichen Förderung.
Vorjahr: 6.621,81 €; auf Grund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrages bei der staatlichen Förderung) wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen.
Die staatliche Förderung wurde 2017 in Bezug auf den Zuwendungsbetrag je Mitgliedereinheit von 0,270 € auf 0,278 € angehoben. Dies stellt eine prozentuale Erhöhung von 2,96% dar. Der städtische Zuschuss würde sich mit dieser Anpassung von 6.621,81 € auf 6.817,82 € erhöhen.


4.)
Antrag vom 13.09.2017 von
Skiclub Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 19.07.2017 bewilligt 5.306,46 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr 4.416,66 €; gleich der staatlichen Förderung.


Auf Grund der angespannten Haushaltssituation und des notwendigen Sparzwangs schlägt die Verwaltung vor, die Sportbetriebsförderung im Jahr 2017 auf 75% der berechneten Förderbeträge zu beschränken.
Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt, deren Höhe nach der jeweiligen Haushaltssituation bemessen werden sollte. In den zurückliegenden „guten“ oder „normalen“ Jahren wurde vom Haupt- und Finanzausschuss immer großzügig entschieden. Aktuell dürfte eine angemessene Reduzierung durchaus vertretbar sein. Über die Höhe darf auch gerne diskutiert werden.

Diskussionsverlauf

Da die Einsparung nur 8.700,00 € beträgt, soll der freiwillige Zuschuss nicht herabgesetzt werden. Die fordernde Antragstellung des TSV Vilsbiburg e.V. wurde als unangebra cht angesehen, da es sich um einen freiwilligen Zuschuss der Stadt Vilsbiburg handelt.

Beschluss 1

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2017 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Vilsbiburg e.V.: 18.936,80 € (= 100%)
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 6.817,82 €(= 100%)
Skiclub Vilsbiburg e.V.: 5.306,46 €(= 100%)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2017 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Haarbach e.V.: 4.554,75 € (= 100%)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.11.2017 10:54 Uhr