Vorstellung eines Konzeptes zur Lastenradförderung der Stadt Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 08.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 08.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 28.02.2023 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität von der Stadt Erding ein Förderprogramm für Lastenräder vorgestellt.  

Wesentliche Gründe, welche für die Förderung sprechen, sind u. a. die Stärkung des Radverkehrs, die Nutzung des Rads auch für größere Einkäufe, den Transport von Kindern und die Reduzierung des motorisierten Verkehrs und damit eine Verbesserung der Luftqualität (durch Senkung der lokalen CO2-Emissionen und von Feinstäuben) sowie der Lärmminderung des Verkehrs, um die Lebensqualität in Vilsbiburg zu erhöhen.

Das Sachgebiet Klimaschutz- und Regionalmanagement wurde damit beauftragt, eine Förderrichtlinie für Lastenräder für die Stadt Vilsbiburg auszuarbeiten. Diese wird in der Förderrichtlinie (Anlage) konkret definiert und hier in Auszügen wie folgt. 

Wesentliche Elemente der Förderung sind:
Gefördert werden jeweils 25% der Nettokosten, mit folgenden Obergrenzen: 
• Lastenfahrräder ohne Motorantrieb: max. 500 €
• Lastenpedelecs (batterieelektrische Tretunterstützung, bis 25 km/h): max. 1.000 €
• Lastenanhänger (mit Mindestzuladung von 25 kg): max. 350 €

Nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten oder Leasing-Fahrzeuge sowie Zubehör oder Fahrräder und Anhänger, die vor in Krafttreten dieser Richtlinie gekauft worden sind.

Inkrafttreten der Richtlinie und Haushaltsansatz: 
• 01.06.2023
• zunächst für drei Jahre, einschließlich 2023: jeweils 10.000 € (Obergrenze)
• zusätzliche Kosten für Start (Flyer, Aufkleber) für 2023: ca. 400 €

Antragsberechtigt sind:
• Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Vilsbiburg
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Sitz und Wirkungskreis bzw. Grundstück in Vilsbiburg
• Gemeinnützig anerkannte Vereine und Genossenschaften mit Sitz und Wirkungskreis in Vilsbiburg
• Gewerbetreibende und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Vilsbiburg
• Freiberuflich tätige Personen, die in Vilsbiburg gewerbesteuerpflichtig sind
Je antragstellende Person und Institution sowie je Haushalt ist maximal ein Fahrzeug bzw. Lastenanhänger förderfähig. 

Weitere Zuwendungsvoraussetzungen sind: 
• Antragstellung (Formular der Stadt samt Angebot) vor Abschluss des Kaufvertrages
• Nachweis der Ausgaben mittels Vorlage von Rechnung und Bankauszug
• Zweckbindungsfrist von 36 Monaten: bei Umzug anteilige Rückzahlung der Förderung
• Aufkleber „Gefördert durch die Klimakommune Vilsbiburg“ ist Pflicht
• Kein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen (Haushaltsmittel)
• Ausschluss von Doppelförderung (vergleichbare Programme von Bund und Land)

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung zur Durchführung einer Förderung für Lastenräder und -anhänger wird gemäß der vorgestellten Förderrichtlinie (Anlage) zugestimmt. 
Der Einstellung einer außerplanmäßigen Ausgabe von 10.400 € für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 10:27 Uhr