Teilaufstufung des beschränkt-öffentlichen Weges „Kirchenweg von Maierbach nach Holzhausen“ als Verlängerung einer bestehenden Gemeindeverbindungsstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Teilstrecke zwischen den Hofstellen Adlhub Hs.Nr. 59 und Friesing Hs.Nr. 60 des obigen beschränkt-öffentlichen Weges soll entsprechend seiner Verkehrsbedeutung als Teil der Gemeindeverbindungsstraße (GVStr) Reichenöd – Friesing aufgestuft werden. Der Unterhalt dieser Straßenstrecke wird bereits seit geraumer Zeit von der Stadt Vilsbiburg betrieben.
Beschluss
Die circa 275 m lange Teilstrecke des beschränkt-öffentlichen Weges „Kirchenweg von Maierbach nach Holzhausen“ mit Fl.Nr. 955 sowie Teilstrecken aus Fl.Nr. 952 und 1774/3 jeweils Gemarkung Haarbach, ab Westende bestehender GVStr Reichenöd – Friesing bei Adlhub Hs.Nr. 59 bis zweiter Zufahrt Hofstelle Friesing Hs.Nr. 60, wird gemäß Art. 7 i.V.m Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße „Reichenöd – Friesing“ im Verbleib der Baulast der Stadt Vilsbiburg aufgestuft. Da keine Änderung der Baulast eintrat ist auch keine Umstufungsvereinbarung erforderlich. Diese Umstufung wird der Straßenaufsichtsbehörde (Landratsamt Landshut) vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2023 12:20 Uhr