Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges Schachtenstraße von Geiselsdorf nach Schachten zur Gemeindeverbindungsstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Aufstufung des obigen ÖFW mit Verlängerung zur Ortsstraße Rombachstraße wurde bereits in den Jahren 1989 bis 1993 geplant. Scheiterte jedoch hauptsächlich an den freiwilligen Grundstücksabgaben für den südlichen Teil der Straße. Die neue Aufstufung zur Gemeindeverbindungsstraße beschränkt sich dieses Mal nur auf den ÖFW Schachtenstraße von Geiselsdorf bis Schachten, nachdem für diese Straße seit mehreren Jahrzehnten freiwillig die Baulast ausgeführt wurde.
Beschluss
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Schachtenstraße“ mit einer Länge von circa 970 m auf Weg Fl.Nr. 672/2 und Teilflächen Fl.Nr. 865 sowie 727 jeweils Gemarkung Seyboldsdorf wird, ab Zufahrt Hofstelle Schachten 65 ½ bis Einmündung in die Ortsstraße Geiselsdorf bei Geiselsdorf Hs.Nr. 49, gemäß Art. 7 i.V.m Art. 46 Nr. 1 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße „Schachtenstraße“ ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet. Die erforderliche Umstufungsvereinbarung (hier Aufstufung eines öffentlichen Feld- und Waldweges zur Gemeindeverbindungsstraße), bei einem Wechsel der Baulastträgerschaft, wurde von allen Beteiligten mittels Unterschrift bestätigt und genehmigt. Alle erforderlichen Umstufungsunterlagen werden der Straßenaufsichtsbehörde vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2023 12:20 Uhr