Widmung eines neuen beschränkt-öffentlichen Weges von Ortsstraße Kirchenweg zum St Johanneshaus
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge des Umbaues des Kirchenplatzes wurden mit der Kirchenstiftung Vilsbiburg westlich der Pfarrkirche ein Flächentausch vorgenommen. Die Flächen des beschränkt-öffentlichen Weges „Kirchenweg“, bisher im Eigentum der Stadt Vilsbiburg wurden mit Teilflächen aus Fl.Nr. 151 und 153, bisher der Kirchenstiftung Vilsbiburg getauscht (vgl. Tauschvertrag URNr. 1854/2012) vertauscht, um darauf einen neuen Geh- und Radweg ab Ortsstraße Kirchenweg bzw. Gehweg auf Höhe des St Johanneshauses bis zur Einmündung in den bestehenden beschränkt-öffentlichen Weg „Kindergartenweg“ anzulegen. Die Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges „Kirchenweg“ bleibt in ihrer ursprünglichen Lage erhalten (vgl. Gestattungsvertrag, §1 Abs. 3 vom 04.04.2013). Die Widmung des neu angelegten Weges ist noch vorzunehmen.
Beschluss
Der zwischen der Pfarrkirche und Mittelschule neu entstandene Weg mit einer Länge von 183 m mit Teilflächen aus Fl.Nr. 153/1, 151/1, 149/8, 149/4, 152, 137/12, 137 jew. Gemarkung Vilsbiburg, ab Abzweigung von der Ortsstraße Kirchenweg und einmündend östlich wie westlich der Frontenhausener Straße 19 in den beschränkt-öffentlichen Weg „Kindergartenweg“, wird gemäß Art. 6 i.V.m Art. 53 Nr. 2 BayStrWG in der Baulast der Stadt Vilsbiburg als beschränk-öffentlicher Weg „Verbindungsweg von Ortsstraße Kirchenweg zum St Johanneshaus“ gewidmet. Mit Ausnahme des Weges zwischen Frontenhausener Straße 17 „St Johanneshaus“ und 19 (hier Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr) wird der circa 147 m lange Weg ein Geh- und Radweg. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Die Verwaltung wird damit beauftragt das Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2023 12:20 Uhr