Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Ladepark - Rieder im Feld, FlNr. 1395/0, Gemarkung Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rieder im Feld“.


Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen beantragt:
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Trafo. Das Trafogebäude soll im Bereich einer festgesetzten Grünfläche errichtet werden und überschreitet somit vollständig die Baugrenzen. Der Antragsteller begründet dies mit der geringen Größe des Baugrundstücks und dem Angrenzen von drei Seiten an befestigten Straßen. Bei einem Ortstermin habe sich dieser Standort für den Trafo als am Sinnvollsten dargestellt, da er an dieser Stelle die Sicht am wenigsten beeinträchtige.
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Dach des Ladeparks im Norden um 0,5 Meter und im Süden um 3,00 Meter. Der Antragsteller begründet dies mit der Grundstücksfläche, die sich entgegen dem Bebauungsplan nochmals geändert habe und die Überschreitung lediglich mit dem Dach in einer Höhe von 4,00 Meter über dem Erdboden erfolgt.
  • Abweichung Bereich ohne Ein- und Ausfahrten. Im Bereich der geplanten Einfahrt sind lt. dem Bebauungsplan keine Ein- und Ausfahrten zulässig. Der Antragsteller begründet dies mit der Erforderlichkeit der Ein-/Ausfahrt im Kreislaufsystem um keinen Verkehrsstau zu bekommen. Mittels Beschilderung werde die Ein- und Ausfahrt kenntlich gemacht. Eine einzige Ein- & Ausfahrt würde nicht ausreichen.

Von Seiten der Verwaltung werden die erforderlichen Befreiungen aus städtebaulicher Sicht als vertretbar angesehen.


Das Bauvorhaben liegt innerhalb der Baubeschränkungszone der 110-kV-Freileitung der Bayernwerk Netz GmbH. Es liegt eine Bestätigung der Bayernwerk Netz GmbH über die Einhaltung der erforderlichen Abstände und Höhen zur Freileitung vor.


Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Trafo
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Dach des Ladeparks und
  • Abweichung von den festgesetzten Bereichen ohne Ein- und Ausfahrten
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2023 12:20 Uhr