Antrag auf Baugenehmigung - Tekturplan zur Errichtung Zweifamilienhaus, Änderung der Lage im Grundstück - Am Wiesengrund 8, Fl.Nr. 545/9, Gemarkung Frauensattling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Am Wiesengrund 8 wurde in der Sitzung am 07.06.2021 das gemeindliche Einvernehmen und am 28.06.2021 die Baugenehmigung erteilt. Mit einer ersten Tektur wurde die Lage der Stellplätze zur ursprünglichen Genehmigung verändert (Sitzung vom 22.03.2022; Baugenehmigung 01.07.2022). Mit dem aktuell vorliegenden Tekturplan wird die Änderung der Lage des Wohnhauses im Grundstück beantragt.

Genehmigter Lageplan                                Neuer Lageplan
                       

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Grub Süd“ ist erforderlich:
  • Überschreiten der Baugrenze mit dem Wohnhaus im Nord auf eine Länge von 15 Meter und eine Tiefe von 1,805 Meter an der Nordostecke und bis 5,20 Meter an der Nordwestecke. Die Antragsteller begründen dies mit einem Fehler beim Einmessen des Grundstücks. Hierzu folgende ausführliche Begründung:
Grundriss mit Darstellung der Baugrenzen:

Das ursprünglich beantragte Wohnhaus lag vollständig innerhalb der Baugrenzen. Das Zweifamilienwohnhaus ist bereits errichtet. 

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung
  • Überschreitung der Baugrenzen
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2023 12:20 Uhr