Ergänzung der Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentlichen Weges „Dr.-Alois-Gaßner-Weg“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Obiger Fußweg zwischen der Bergstraße (Kr LA 2) bis zur Einmündung in die Ortsstraße Weidenweg verläuft nur zum Teil über Gemeindegrund (Mittelteil). Ab Abzweigung des Weges von der Bergstraße ist die Zufahrt zu den Anwesen Bergstraße 45 und 47 durch den Fußweg nicht betroffen, da der Fußweg über das Grundstück Fl.Nr. 345 Gemarkung Vilsbiburg verläuft. Im Gegensatz dazu verläuft die Zufahrt zu den Anwesen Kreuzweg Hs.Nr. 18 und 20 auf einer Länge von ca. 30 Metern ab der Ortsstraße Weidenweg über diesen Fußweg. Eine Ergänzung der Widmungsbeschränkung ist für diesen Teilabschnitt des Fußweges erforderlich.

Beschluss

Der selbstständige beschränkt-öffentliche Weg „Dr.-Alois-Gaßner-Weg“ wird ab der Station 0,063 km (ab der Bergstraße) bis zur Station 0,092 km (Einmündung in die Ortsstraße Weidenweg) durch die Anwohner der Anwesen Kreuzweg Hs.Nr. 18 und 20 befahren. Eine Ergänzung der Widmungsbeschränkung zwischen obigen Stationen wird die bisherige Widmungsbeschränkung „Nur Fußgängerverkehr“ erweitert durch „Anliegerverkehr frei“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 09:39 Uhr