Nachwidmung des beschränkt-öffentl. Weges an der Ortsstraße Graf-Sigmund-Straße in Seyboldsdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Beschluss vom 08.12.1986 (Blatt 6 Nr. i) bezüglich der Widmung eines beschränkt-öffentl. Gehweges an der Ortsstraße Graf-Sigismund-Straße ist zu wiederholen, da er wegen einer fehlenden Bekanntmachung keine Rechtswirksamkeit erlangte und zweitens als selbständiger Gehweg nicht wie damals beschrieben Bestandteil einer Ortsstraße sein kann. Des Weiteren ist die Zufahrt ab Wendeplatz bis Anwesen Graf-Sigmund-Straße 6 einer Ergänzung der Widmungsbeschränkung zu unterziehen.

Beschluss

Der Widmungs-Beschluss vom 08.12.1986 (Blatt 6 Nr. i) wird aufgelassen und nachfolgend ersetzt: der ca. 68m lange Gehweg aus Teilfläche der Weg Fl.Nr. 222/13 Gemarkung Seyboldsdorf, ab Abzweigung von Kr LA 2 bei SO-Ecke Fl.Nr. 222/15 bis Einmündung in den Wendeplatz der Ortsstraße Graf-Sigmund-Straße bei NW-Ecke Fl.Nr. 222/15 jew. Gemarkung Seyboldsdorf, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbständigen Gehweg „Graf-Sigmund-Straße“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ gewidmet. Die Widmungsbeschränkung ist zu ergänzen: „ab Station 0,000 bis Station 0,034 km Anliegerverkehr frei“. Die Stadt Vilsbiburg ist Träger der Straßenbaulast.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 09:39 Uhr