Neuordnung der öffentl. Feld- und Waldwege Frauenholzstraße und Geratspointerstraße im Bereich von Feldkirchen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Durch Teilaufstufungen 1970 beider Wege und daraus resultierenden Teilauflassungen der obigen öffentl. Feld- und Waldwege (ÖFW) im Bereich Feldkirchen mit späterem Ausbau (1974) und Vermessung (1980) der damals neuen Gemeindeverbindungsstraße (GVStr.) Feldkirchner Straße sind für die beiden ÖFW folgende Maßnahmen erforderlich:
Die aufgelassene Teilstrecke des ÖFW Frauenholzstraße auf den Fl.Nrn. 418 und 419 Gemarkung Seyboldsdorf ist einzuziehen und wurde durch eine Bekanntmachung zur beabsichtigten Teileinziehung veröffentlicht. 
Des Weiteren ist die nördliche abgehängte Reststrecke mit Weg Fl.Nr. 423/2 Gmkg. Seyboldsdorf teilweise einem neuen ÖFW nach Schlicht zuzuordnen. Das neue Ende des ÖFW Frauenholzstraße wird somit die Einmündung der Weg Fl.Nr. 437/2 Gmkg. Seyboldsdorf in die GVStr. Feldkirchner Straße sein. 
Der bisherige Anfang des ÖFW Geratspointerstraße mit Westende Weg Fl.Nr. 417/2 Gmkg. Seyboldsdorf und neuer Einmündung in die GVStr. Feldkirchner Straße wird zurückverlegt auf das Westende des östlichen Teiles der Weg Fl.Nr. 417/2 Gmkg. Seyboldsdorf.                     Die abgekoppelte Weg Fl.Nr. 423/2 Gmkg. Seyboldsdorf der ÖFW Frauenholzstraße und die westliche Teilstrecke der Weg Fl.Nr. 417/2 Gmkg. Seyboldsdorf einschließlich Anbindung (auf Fl.Nr. 419 Gmkg. Seyboldsdorf) an die GVStr. Feldkirchner Straße des ÖFW Geratspointerstraße wird zum neuen ÖFW „Weg nach Schlicht“ zusammengefasst.

Beschluss

a. Die inexistente Strecke des ÖFW Frauenholzstraße, ab ehemaliger Abzweigung von GVStr. Feldkirchner Straße bis ehemalige Einmündung in den ÖFW Geratspointerstraße, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Veröffentlichung zur beabsichtigten Teileinziehung wurde keinerlei Einwände hervorgebracht.

b. Die nördliche Reststrecke des ÖFW Frauenholzstraße mit Weg Fl.Nr. 423/2 Gemarkung Seyboldsdorf wird dem neuen ÖFW „Weg nach Schlicht“ zugeordnet.

c. Der westliche Teil des ÖFW Geratspointerstraße mit Weg Fl.Nr. 417/2 Gemarkung Seyboldsdorf (Westteil) mit der unerheblichen Verlegung in die GVStr. Feldkirchner Straße auf Fl.Nr. 419 Gemarkung Seyboldsdorf wird ebenfalls (vgl. b.) dem neuen ÖFW „Weg nach Schlicht“ zugeordnet. Diese Wegeteile bilden in der Örtlichkeit eine homogene Verkehrsverbindung nach Schlicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 09:39 Uhr