Hinzuwidmung (Verlängerung) des öffentl. Feld- und Waldweges In der Flur Wachsenberg Fl.Nr. 468 Gemarkung Wolferding


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.8

Sachverhalt

Auf Grund der Verlegung nach Norden (vgl. VN 378 Wolferding von 2009) der Gemeindeverbindungsstraße Achldorf – Bonbruck bei Wachsenberg (um 2000) musste der obige ÖFW durch eine neue ca. 90m lange Anbindung an die verlegte GVStr. verlängert werden. Diese ausgebaute Strecke soll nunmehr dem Feldweg Fl.Nr. 468 Gemarkung Wolferding hinzugewidmet werden.

Beschluss

Die ausgebaute Verlängerungsstrecke (Fl.Nr. 461/8 und 24/12 alt jew. Gemarkung Wolferding) des öffentlichen Feld- und Waldweges (ÖFW) „In der Flur Wachsenberg Fl.Nr. 468 Gemarkung Wolferding“ östlich von Wachsenberg, ab Altende bis zur neuen Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Achldorf – Bonbruck, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art 53 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil des obigen ÖFW in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer dieser Verkehrsfläche hierfür gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 09:39 Uhr