Investitionskostenzuschussantrag TSV Haarbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der TSV Haarbach reichte bei der Stadtverwaltung Vilsbiburg am 10.03.2023 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss zum Erwerb zweier Jugendfußballtore ein. 

Die bisherigen Fußballtore sind seit dem Jahr 1996 im Einsatz und dementsprechend vom Zustand sehr abgenutzt und schlecht. Deshalb sollen zwei neue Tore angeschafft werden. 

Bei den beiden Fußballtoren handelt es sich um eine Investition die dem Anlagevermögen in Sinne der VVKommHSyst-K zuzuordnen ist. Die Tore sind selbstständig bewertungs- und nutzungsfähig und liegen in der Anschaffung über der steuerlichen Abschreibungsgrenze. 

Pro Jugendtor entstehen dem Verein Kosten in Höhe von 1.197,90 EUR (netto). 
In den Gesamtkosten sind auch 100,76 EUR Versandkosten enthalten, diese sind nicht zuschussfähig. 
Es könnten die beiden Tore zum Gesamtpreis von 2.851,00 EUR (brutto) mit 22,5 % bezuschusst werden. Dies entspricht einen städtischen Investitionskostenzuschuss von 641,48 EUR. 

Beschluss

Dem TSV Haarbach e.V. wird ein städtischer Investitionskostenzuschuss in Höhe von 641,48 EUR für den Erwerb von zwei Jungendfußballtoren gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2023 08:59 Uhr