Investitionskostenzuschussantrag Kleingartenverein Vilsbiburg e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vilsbiburger Kleingartenverein e.V. hat mit Schreiben vom 16.05.2023 um finanzielle Unterstützung bei der Stadt Vilsbiburg gebeten. 
Die Schrebergärten des Kleingartenvereins befinden sich am Zeilinger Weg entlang der Bergstraße und sind Pachtgrund der Stadt Vilsbiburg.

Der Kleingartenverein plant den Bau einer kleinen Stützmauer am Parkplatz zur Abgrenzung der Böschung.
Der Parkplatz selbst grenzt an eine Böschung, die dem Landkreis Landshut gehört. 
Bei Starkregen fließt das komplette Wasser von der Straße über die Böschung in den Parkplatz des Kleingartenvereins. Um diesem Problem zu begegnen und einen ordentlichen Abfluss zu bekommen möchte der Verein dort eine kleine Stützmauer errichten. Die Mauer würde an der Grenze des Parkplatzes zur Böschung hin errichtet werden. 
Der gesamte Parkplatz sowie die Schrebergärten, sind von der Stadt Vilsbiburg an den Kleingartenverein verpachtet. 
Als Kosten für die Errichtung der Stützmauer hat der Kleingartenverein laut beiliegenden Kostenvoranschlag 6.018,20 EUR veranschlagt. 

Die Stadt Vilsbiburg könnte hier einen städtischen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5 % zur Investitionssumme gewähren. 

Im vorliegenden Fall somit 1.354,10 EUR. 

Diskussionsverlauf

StRin Angelika Stumpf verwies auf die im Antrag hingewiesene fehlende Bepflanzung der Böschung durch den Landkreis Landshut. Der Landkreis sollte die Bepflanzung nachholen, bevor ein Bau einer Stützwand notwendig wird. 

Der Antrag wurde darauf hin zurückgestellt. Der Landkreis soll die Bepflanzung nachholen. Im Anschluss wird überprüft, ob die Stützwand überhaupt noch notwendig ist. 

Datenstand vom 20.06.2023 08:59 Uhr