Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für eine Photovoltaikfreifläche bei Hartlsöd - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 19.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 17.02.2023 wurde unter Beteiligung der Stadtwerke Vilsbiburg ein Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf einer Teilfläche der Fl. Nr. 176/6, Gemarkung Seyboldsdorf, mit einer Gesamtfläche von ca. 1,7 Hektar gestellt.
Die Fläche befindet sich nördlich der Einöde Hartlsöd, nördlich von Seyboldsdorf, unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Kröning.
Vom Antragsteller wurde die Bekanntgabe des Netzanschlusspunktes der Bayernwerk Netz GmbH vorgelegt. Demzufolge befindet sich der Anschlusspunkt in Neißl.
Der Kriterienkatalog wurde vorab vom Planungsbüro Linke+Kerling bewertet. Dieser befindet sich anbei. Der endgültig geprüfte Kriterienkatalog wurde am 19.06.2023 als Anlage hinzugefügt. Ebenso die vorgelegten Planungsunterlagen. Am 19.06.2023 wurde der Planumgriff von 3 Hektar als Anlage hinzugefügt.
Im Rahmen des Ortstermines am 15.05.2023 wurde vom Antragsteller eine Änderung der beantragten Teilfläche von 1,7 Hektar auf insgesamt 3 Hektar Fläche vorgestellt. Diese Erhöhung resultiert aus der Unterbringung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen direkt im Geltungsbereich der Bauleitpläne. Das Protokoll zum Ortstermin am 15.05.2023 befindet sich ebenfalls in der Anlage.
Diskussionsverlauf
Im Gremium wurde darüber diskutiert, inwieweit die Anlage zu der im Kriterienkatalog festgelegten jährlichen Obergrenzen von 10 Hektar gerechnet werden darf, wenn die Stadtwerke daran beteiligt sind. Die Angaben dazu müssen im Kriterienkatalog präzisiert werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt einen Bebauungsplan „SO PV Hartlsöd“ mit der Gebietsart „SO“ als Sondergebiet für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 27“.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche von ca. 3 Hektar am nördlichen Rand der Flurnummer 176/6, Gemarkung Seyboldsdorf.
Die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.10.2023 09:34 Uhr