Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für eine Photovoltaikfreifläche bei Pfaffenbach - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.03.2023 wurde eine Voranfrage für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage mit Batteriespeicher auf den Fl. Nr. 446/0 (Teilfläche), 446/1 (Teilfläche), 458/0, 457/0, 448/0, 450/0, 436/0, alle Gemarkung Gaindorf, mit einer Gesamtfläche von 9,5 Hektar gestellt. Diese Flächen liegen alle westlich des Anwesens Pfaffenbach 77.

Lt. der Voranfrage wäre auch noch eine Erweiterung auf die Fl. Nr. 451/0 (Teilfläche), 453/0 (Teilfläche), 452/0 und 456/1, alle Gemarkung Gaindorf, möglich.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Agri-PV-Anlage mit stehenden Modulen mit einer Ausrichtung nach Ost und West. Der Abstand zwischen den Modulreihen soll 10 Meter betragen. Zudem soll ein Batteriespeicher mit einem 40 Fuß Container oder alternativ mit zwei 20 Fuß Containern (mobil) errichtet werden.

Lt. der vorgelegten unverbindlichen Netzvoranfrage beim Bayernwerk liegt der Netzeinspeisepunkt in Geisenhausen im Baugebiet Feldkirchen. Luftlinienentfernung zum Anlagenstandort: 3,72 Kilometer.

Der Kriterienkatalog wurde vorab vom Planungsbüro Linke+Kerling bewertet. Dieser befindet sich anbei. Ebenso die vorgelegten Planungsunterlagen.

Diskussionsverlauf

StR Hermann Bauer kritisierte die sehr hohe Ackerzahl der Böden. StR Florian Anzeneder bittet in diesem Zusammenhang um die Aufnahme seiner folgenden Aussage in das Protokoll: „Es soll in einer vertraglichen Vereinbarung festgelegt werden, dass dauerhaft Lebensmittel auf der Fläche angebaut werden. 
Im Gremium wurde darüber diskutiert, inwieweit die Anlage zu der im Kriterienkatalog festgelegten jährlichen Obergrenzen von 10 Hektar gerechnet werden darf, wenn es sich um eine Agri-PV-Anlage handelt.  Die Angaben dazu müssen im Kriterienkatalog präzisiert werden. 

StRin Veronika Ritt sagte, dass das Regenwasser auf dem Gelände abgefangen werden muss, da die Anbaureihen nicht mehr parallel zum Hangverlauf erstellt werden können. StR Klaus Kerscher verwies auf die offenen Punkte zum Beispiel zur Klärung der Zufahrt und der Blendwirkung, hier müssen Lösungen erarbeitet werden. Regional- und Klimaschutzmanager Georg Strasser führte aus, dass die 100m zur nächsten Wohnbebauung zwar unterschritten werden, die Zustimmung der Anlieger dazu aber vorliegt.   

Beschluss

Der Stadtrat beschließt einen Bebauungsplan „SO PV Pfaffenbach“ mit der Gebietsart „SO“ als Sondergebiet für eine Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 28“.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9,5 Hektar mit den Flurnummern 446/0 (Teilfläche), 446/1 (Teilfläche), 458/0, 457/0, 448/0, 450/0, 436/0, alle Gemarkung Gaindorf.

Die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Es soll in einer vertraglichen Vereinbarung festgelegt werden, dass dauerhaft Lebensmittel auf der Fläche angebaut werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 09:34 Uhr