Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Nebengebäudes (Ersatzbau) - Niedersattling 22, 22a, FlNr. 372, Gem. Frauensattling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach §35 BauGB.
Es ist gem. §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu werten, da die Teilprivilegierung in Abs. 4 nicht für Nebenanlagen aufgeführt ist. Das Gebäude dient jedoch als Ersatzbau für eine bestehende nicht mehr nutzbare Nebenanlage. Außerdem wird es an gleicher Stelle in annähernd gleicher Größe errichtet, wodurch der Eingriff in den Außenbereich sehr geringgehalten wird und auch keine Splittersiedlung entsteht bzw. verfestigt wird.
Der Bauherr führt aus:
„Das bestehende ehemalige landwirtschaftliche Nebengebäude weist mittlerweile derart viele Bauschäden auf, dass eine Sanierung aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll erscheint. Gleiches gilt auch für unsere bestehende Garage an der westlichen Grundstücksgrenze. Wir benötigen dringend ein Gebäude für unsere PKW, unseren Hoflader, einen Lagerraum für Brennholz und eine kleine private Werkstatt für Reparaturarbeiten. Oberhalb der Garagen möchten wir außerdem einen Hobbyraum errichten.“
Bestand:
Neubau:
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des im Vorbescheid beantragten Vorhabens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2023 14:32 Uhr