Hinzuwidmung der Ortsstraße Schwalbenloh zur Anbindung an die Ortsstraße Bürgermeister-Brandl-Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.1.1

Sachverhalt

Die im Urbestand 1962 aufgenommene Ortsstraße Schwalbenloh beginnt ab Abzweigung von der Ortsstraße Industriestraße und endet an der Ostgrenze von Grundstück Fl.Nr. 1258 a (jetzt SO-Ecke Fl.Nr. 1258/2) Gemarkung Vilsbiburg mit einer Länge von 0,138 km. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Anbindung zur Ortsstraße Bürgermeister-Brandl-Straße sollte wie aus den Unterlagen von 1963 hervorgeht der Bürgermeister-Brandl-Straße zugeordnet werden, scheiterte jedoch am Einspruch der damaligen Grundstückseigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1258 (jetzt 1258/2) Gemarkung Vilsbiburg, weshalb im südlichen Teil auf einer Länge von ca. 50m nur eine Breite von ca. 2,35m bis heute zustande kam. Im Schreiben vom 29.11.1966 der Stadt Vilsbiburg an das damalige Landratsamt Vilsbiburg wurde im letzten Satz vermerkt: „Der fragliche Teil der Bürgermeister-Brandl-Straße wurde bis heute nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen“. Diese örtlich und flurnummerntechnisch zur Ortsstraße Schwalbenloh gehörige Teilstrecke (Weg Fl.Nr. 1250/26 Gemarkung Vilsbiburg) soll nunmehr als Teil dieser Ortsstraße hinzugewidmet werden.

Beschluss

Die im Eigentum der Stadt befindliche ca. 85m lange in nördliche Richtung verlaufende Teilstrecke der Weg Fl.Nr. 1250/26, ab SW-Ecke Fl.Nr. 1250/41 jew. Gemarkung Vilsbiburg bis zur Einmündung in die Ortsstraße Bürgermeister-Brandl-Straße bei NW-Ecke Fl.Nr. 1254/11 Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße „Schwalbenloh“ ohne Widmungsbeschränkung gewidmet. Eine Verbreiterung der Straße an der Ostseite der Fl.Nr. 1258/2 Gemarkung Vilsbiburg soll durch Ankauf angestrebt werden (wegen Minderbreite der gemeindlichen Straßenfläche dort von nur ca. 2,35m). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2023 14:32 Uhr