Einziehung des beschränkt-öffentl. Weges „Schulweg von Kurzbach“ Gemarkung Haarbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der frühere obige beschränkt-öffentliche Weg Schulweg von Kurzbach (nach Haarbach) liegt vollständig auf Fremdgrund und hat seine Bedeutung als solcher verloren. Aufgrund von Flurstücks Zusammenlegungen und Nutzungsarten ist der frühere Weg so gut wie nicht mehr erkennbar und auch auf alten Luftbildern kaum lokalisierbar. Dieser historische Fußweg soll deswegen eingezogen werden.
Beschluss
Der von der Altgemeinde Haarbach angelegte Schulweg von Kurzbach mit Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Haarbach – Tattendorf hat seine ursprüngliche Bedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung ist ein Einwand eingegangen. In Abwägung der Tatsache, dass der größtenteils auf Fremdgrund verlaufende und inexistente Weg seine Verkehrsbedeutung als beschränkt-öffentlicher Weg verloren hat, durch Felder Zusammenlegung mit z.T. intensiver Bewirtschaftung als solchen nicht oder kaum in einer vertretbaren Verhältnismäßigkeit zu ihrer späteren Nutzung wiederherstellbar zu Erholungszwecken ist, wird der Einspruch abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt das Einzugsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2023 14:32 Uhr