Einziehung des inexistenten Feldweges Fl.Nr. 445 Gemarkung Frauensattling bei Niedersattling 21 1/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.11

Sachverhalt

Der obige nicht existente Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieser Weg in länglicher dreieckiger Form bei Niedersattling bei Hs.Nr. 21 1/3 angelegt wurde. Die Nutzungsart im ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) ist als Wohnbaufläche ausgewiesen und ist in der Natur tatsächlich nur eine Grünfläche. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen. Die Einziehung dieses Weges kann somit durchgeführt werden. 

Beschluss

Der circa 25 m lange inexistente Feldweg mit Fl. Nr. 445 Gemarkung Frauensattling bei Niedersattling Hs.Nr. 21 1/3 hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art.8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2023 14:32 Uhr