Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 960 Gemarkung Frauensattling westlich von Reschen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.17

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Hier ist vermutlich die Flurnummer 960 Gemarkung Frauensattling fälschlicherweise in das Verzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege aufgenommen worden, da es sich anhand des Luftbildes wie auch im Flurstücks- und Eigentümernachweis um ein Fließgewässer handelt und somit unter jener Kategorie aufgeführt hätte werden sollen. Dieser „angebliche“ Weg ist somit einzuziehen. 

Beschluss

Der circa 270 m lange öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 960 Gemarkung Frauensattling westlich von Reschen ist im Textteil II der Flurbereinigung Frauensattling fälschlicherweise als öffentlicher Feld- und Waldweg ausgewiesen (tatsächlich jedoch ein Fließgewässer) und wird deshalb gemäß Art.8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2023 14:32 Uhr