Erhöhung des Erfrischungsgeldes anlässlich der Landtags- und Bezirkswahl 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Am 08. Oktober 2023 findet die Landtags- und Bezirkswahl statt.
Gemäß Landeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden. Nach Nr. 3 des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, im Rahmen der Vorbereitung der
Landtags- und Bezirkswahl, vom 10.05.2023 soll für die Landtags- und Bezirkswahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € je Mitglied berücksichtigt werden. Bei der letzten Landtags- und Bezirkswahl wurden 35,00 € ausbezahlt.
Die einheitliche Höhe oder evtl. Staffelung je nach Funktion der Mitglieder bleibt den Gemeinden vorbehalten.

Es wird vorgeschlagen, wie in den vorhergehenden Wahlen, auch bei der Landtags-
und Bezirkswahl am 08.10.2023 keine Differenzierung vorzunehmen und einheitlich 50,00 € Erfrischungsgeld auszubezahlen. Dies ist auch der Motivation neuer Wahlhelferinteressenten
förderlich.

Diskussionsverlauf

StR Wolfgang Schwimmer brachte den Vorschlag, für die Wahlhelfer auch eine Brotzeit am Abend zur Verfügung zu stellen. 

Beschluss

Im Sinne der Gleichbehandlung sollen einheitlich 50,00 € für jedes Mitglied des Wahlausschusses ausbezahlt werden. Das Erfrischungsgeld der Wahlhelfer*innen für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 wird auf 50,00 € festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2023 09:30 Uhr