Antrag auf Jugendförderung in Sportvereinen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Motorsportclub Vilsbiburg e.V. reichte mit Datum vom 04.10.2023 einen Antrag auf Förderung der Jugendarbeit in Sportvereinen ein.
Der Landkreis Landshut fördert auf freiwilliger Basis – es besteht kein Rechtsanspruch darauf – in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit, zusätzlich die Jugend in Sport- Schützen- sowie Heimat- und Trachtenvereinen, die unter einem bayerischen Dache organisiert sind.
Die jährliche Jugendförderung des Landkreises beträgt seit dem Jahr 2003 pro Kind und Jugendlichen 7,50 EUR.
Die Mitgliederzahlen erhält der Landkreis vom BLSV (Bayerischer Landes- Sportverband), BSSB (Bayerischer Sportschützenbund) und den Trachtengauen.
Der Motorsportclub Vilsbiburg e.V. bittet um eine gleichartige Förderung durch die Stadt Vilsbiburg.
Die Förderrichtlinien der Stadt Vilsbiburg sehen die Gewährung von Zuschüssen zur Jugendförderung bzw. zu Jugendprojekten, unter dem Vorliegen bestimmter Voraussetzung, vor. Des Weiteren werden Fahrtkostenzuschüsse, Investitionskostenzuschüsse und die allgemeine Sportbetriebsförderung ausgeschüttet.
Die Zuschussgewährung ist eine freiwillige Leistung der Kommune und kann nur in den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgen.
Diskussionsverlauf
Im Gremium hat man auf die unterschiedlichen Förderungen der Stadt Vilsbiburg verwiesen, eine Ausweitung der Förderungen ist nicht notwendig.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg gewährt keine zusätzliche freiwillige Jugendförderung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2023 08:46 Uhr