Sportbetriebsförderung für den TSV Vilsbiburg e.V., die Roten Raben Vilsbiburg e.V. und den TSV Haarbach e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschüsse) richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009. 

Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderung des Vorjahres sind angegeben:

Der Freistaat Bayern hat 2023 den Wert der Fördereinheit von 0,29 EUR auf 0,30 EUR festgesetzt, des Weiteren wurde zur Unterstützung der Sport- und Schützenvereine bei der Bewältigung zusätzlicher Belastungen in Folge des Kriegs in der Ukraine der Haushaltsansatz der Vereinspauschalen im Förderjahr 2023 verdoppelt. Der Wert pro Fördereinheit beträgt daher rechnerisch 0,60 EUR. 

Die Verwaltung schlägt vor, den Wert der Fördereinheit entsprechend den Vorgaben des Freistaates Bayern von 0,29 EUR auf 0,30 EUR zu erhöhen, es jedoch beim Grundbetrag zu belassen. Dementsprechend wurden auch die nachfolgenden Berechnungen durchgeführt. 

  1. Antrag vom 06.09.2023
Rote Raben Vilsbiburg e.V. 

Grundlage Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 25.08.2023;
Bewilligung 8.374,20 EUR
Beantragt wird ein Zuschuss bei der Stadt Vilsbiburg, in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr, sowie eine Anpassung der Sportförderung, ähnlich des staatlichen Zuschusses vorzunehmen. 
Die Berechnung würde folgende Zuschussgewährung ergeben: 13.957 ME x 0,29 EUR = 4.047,53 EUR
Jedoch wurde dem Verein im Vorjahr ein Zuschuss von 7.112,35 EUR gewährt; Aufgrund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrags bei der staatlichen Förderung) es wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen. 
       
Ebenfalls wurde die staatliche Förderung 2023 in Bezug auf den Zuwendungsbetrag je Mitgliedereinheit von 0,29 € auf 0,30 € angehoben. Dies stellt eine prozentuale Erhöhung von 3,45 % dar. Der städtische Zuschuss würde sich demnach auf 7.357,73 € erhöhen. 

  1. Antrag vom 19.09.2023
TSV Vilsbiburg e.V.

Grundlage ist der Bescheid des Landratsamts Landshut vom 25.08.2023
Bewilligung mit der doppelten Fördereinheit 57.287,40 EUR
Sowie ein Energiepreiszuschuss in Höhe von 22.914,96 EUR.
Beantragt wird durch den TSV Vilsbiburg, ein Zuschuss in Höhe von 27.688,91 EUR. Dies entspricht einer Fördereinheit von 0,29 EUR (Wert aus 2022)

Berechnung: 95479 ME x 0,30 EUR = 28.643,70 EUR
Im Rahmen der Gleichbehandlung würde die Verwaltung vorschlagen, trotz Antragsstellung mit 0,29 EUR auch hier die Fördereinheit von 0,30 EUR / ME auszubezahlen. 

  1. Antrag vom 26.10.2023
TSV Haarbach e.V.

Grundlage ist der Bescheid des Landratsamts Landshut vom 25.08.2023
Bewilligung mit der doppelten Fördereinheit 9.409,80 EUR
Sowie ein Energiepreiszuschuss in Höhe von 3.763,92 EUR.
Beantragt wird durch den TSV Haarbach, eine Zuwendung für den Einsatz von Übungsleitern. 
Berechnung 15.683 ME x 0,30 EUR = 4.704,90 EUR

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2023 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:

Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 7.357,73 EUR
TSV Vilsbiburg e.V.: 28.643,70 EUR
TSV Haarbach e.V.: 4.704,90 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2023 08:46 Uhr