Änderung der Förderung für solarthermische Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Stadtrat hat mit seiner Sitzung am 06.05.2019 eine Anreiz-Förderung zu solarthermischen Anlagen in Neubaugebieten beschlossen. 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit seiner Sitzung am 03.02.2020 den Beschluss konkretisiert auf die städtischen Wohnbaugebiete Burger Feld, Haarbach „Am alten Sportplatz“ BA II, Seyboldsdorf Süd-Ost, Grub-Süd und Achldorf II. Ziel sollte es sein, den Ausbau von solarthermischen Anlagen in Neubaugebieten voranzutreiben, gekoppelt mit der Vergabe von Wohnbauparzellen.
In der Zwischenzeit hat sich hinsichtlich der Energieeffizienz etwas Wesentliches geändert: Diese ist bei einer Kombination aus Fotovoltaik mit einer Wärmepumpe oder anderen elektrischen Wärmeerzeugern der von solarthermischen Anlagen überlegen und somit zu bevorzugen. 
Alternativ zur bestehenden Förderung wäre es möglich und sinnvoll, diese zu beenden bzw. abzuändern und für den Neubau einer Fotovoltaikanlage zu gewähren, sofern diese in die Heizungsanlage eingebunden wird bzw. den Strom liefert für folgende Geräte zur Wärmeerzeugung: 
  1. eine Wärmepumpe, die in den Heizkreislauf eingebunden wird
  2. eine Wärmepumpe, die das Trink- bzw. Brauchwasser erwärmt
  3. einen sogenannten PV-Heater
  4. einen Heizstab
Die Förderung sollte sich auf die Fotovoltaikanlage beziehen, nicht auf die Wärmeerzeugungsgeräte, da diese teils von Seiten des Bundes gefördert werden, um die Gefahr einer sogenannten Doppelförderung zu vermeiden. Zudem soll sich die Förderung an alle Hauseigentümer wenden, vor allem an die von Bestandsbauten, da bei Neubauten die geforderten Energiestandards höher liegen. 
Als Förderbetrag wird 500 € pauschal vorgeschlagen. Dieser wird ab einer Anlagengröße von zwei Kilowatt installierter Leistung gewährt, sie ist bei Antragstellung mittels Rechnung nachzuweisen. 
Diese Maßnahme ist dem Klimaschutzziel der Umstellung von Heizenergie auf erneuerbare Energien dienlich.

Diskussionsverlauf

StR Josef Samhuber hat auf die aktuell geltenden steuerlichen Vorteile einer PV-Anlage verwiesen. Dritter Bürgermeister Sebastian Haider brachte den Vorschlag auch die Solarthermie weiterhin zu fördern. Da vor allem kleine Dachflächen bei der Solarthermie effizienter genutzt werden können als eine PV-Anlage. StR Christian Frankowski brachte den Vorschlag, auch eine Ausweitung der Förderung auf Bestandsgebäude ohne die Begrenzung auf Neubaugebiete zu überprüfen. Weiter sollten die bereits ausbezahlten Förderbeträge aufgezeigt werden. 

Der Antrag wird zurückgestellt, die Stadtverwaltung soll den Vorschlag nochmals überarbeiten. 

Datenstand vom 13.11.2023 08:46 Uhr