Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle kommt es plangemäß zu großflächigen Abbruch- und Rückbauarbeiten. Der Auftrag für dieses Gewerk wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 19.06.2023 an die Firma PROKLIMA GmbH, Nürnberg, erteilt.
Das Angebot endete bei 393.153,23 € netto.
Im Laufe dieser Arbeiten kommt es zu aktuell sechs Nachträgen.
Diese beinhalten zum einen zusätzliche Leistungen, welche sich auf Grund diverser Planungsanpassungen ergeben haben, zum anderen geänderte Leistungen, die im ursprünglichen Leistungsumfang anders beschrieben waren.
Der Grund hierfür ist eine Diskrepanz zwischen den Bestandsunterlagen von 1978 und der tatsächlichen Ausführung.
Alle Nachträge sind nach Prüfung gerechtfertigt.
Die Leistungen bewirken zum Teil auch einen Wegfall verschiedener Leistungen in anderen Gewerken.
Eine Vorstellung der aktualisierten Kostenverfolgung des Gesamtprojekts erfolgt gesondert.
Im Detail stellt sich die Situation wie folgt dar:
Nachtrag 1: Der Nachtrag 1 endet bei 9.170,39 € netto und behandelt den Ausbau von Dämmstoffen (Mineralfasern) unter den Böden in Teilbereichen.
Die Leistung war mangels Kenntnis nicht ausgeschrieben.
Des Weiteren sind zwei Kühlzellen zu Demontieren.
Diese Leistung war nicht ausgeschrieben.
Die Nachtragsleistungen sind alternativlos und zwingend erforderlich.
Bei der Prüfung ist derzeit die Bildung der Einheitspreise nicht nachvollziehbar.
Eine finale Freigabe des Nachtrags 1 kann aktuell nicht erfolgen.
Die Beauftragung kann „dem Grunde nach“ erfolgen.
Die Einheitspreisermittlung erfolgt im Nachgang.
Nachtrag 2: Der Nachtrag 2 beinhaltet die Demontage der verlorenen Rippendeckenschalung in den Abbruchbereichen altes Foyer und Gastwirtschaft.
Die Leistung war nur unzureichend ausgeschrieben.
Der Nachtrag endet nach Prüfung bei 12.702,00 € netto.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß.
Nachtrag 3: Der Nachtrag 3 beinhaltet den Schutz des Belages der Kegelbahn mit Bautenschutzmatten und Spanplatten.
Diese Leistung ist im Ur-LV nicht enthalten, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar war, ob die Kegelbahn (nicht die Kegeltechnik, diese ist demontiert und eingelagert) erhalten werden kann.
Der Nachtrag ist unstrittig. Die Leistung ist bereits erbracht und über eine Regieabrechnung erfasst.
Der Nachtrag endet nach Prüfung bei 11.027,71 € netto.
Nachtrag 4: Der Nachtrag 4 beschreibt die Demontage und Entsorgung der
Asbest-Faser-Dacheindeckung des Zwischenbaus der Vilstalhalle und der TSV-Lagerhalle im Süd-Westen des Baufeldes.
Die Erkenntnis der Asbesthaltigkeit der Dachplatten lag zu Zeitpunkt der LV-Erstellung nicht vor.
Der Nachtrag endet nach Prüfung bei 2.089,56 € netto.
Nachtrag 5: Abbruch des Vordaches über dem bestehenden Abgang zum Kellergeschoss auf der Fußballplatzseite.
Die Entscheidung zum Abbruch des Vordaches wurde aus Kosteneinspargründen erst kürzlich getroffen.
Das Vordach hätte in Zukunft keine Funktion mehr, da der Kellerabgang zurückgebaut wird.
Es wären hohe Kosten für die statische Sicherung entstanden, da das Vordach in der bestehenden Form den aktuellen statischen Vorgaben, insbesondere Schneelasten, nicht mehr entspricht. Des Weiteren wäre auch eine aufwändige thermische Konstruktion notwendig geworden.
Gewerksübergreifend stellt sich hier eine Kostenreduzierung ein. Die genaue Zahl ist noch nicht ermittelt.
Bei der Prüfung ist derzeit die Bildung der Einheitspreise nicht nachvollziehbar.
Eine finale Freigabe des Nachtrags 5 kann aktuell nicht erfolgen.
Die Beauftragung kann „dem Grunde nach“ erfolgen.
Die Einheitspreisermittlung erfolgt im Nachgang.
Nachtrag 6: Der Nachtrag 6 beinhaltet mehrere Titel.
Demontage der Holzlaufstege zwischen den Bindern der Halle.
Diese Leistung war nicht ausgeschrieben.
Ausbau KMF (künstliche Mineralfasern) und anschließende Reinigungsmaßnahmen an verschiedenen Stellen.
Die Kenntnis über das Vorhandensein von KMF-Bauteilen war aufgrund der Sondierungen vor der Ausschreibung nicht abschließend.
Die Leistung war mangels Kenntnis nicht ausgeschrieben.
Ausbau diverser Brandschutzklappen (Asbesthaltig !!) im bestehenden Lüftungskanalnetz.
Die Leistung war mangels Kenntnis nicht ausgeschrieben.
Demontage und Entsorgung schwarzer Bitumen-Anstrich auf Dachdecke der Wohnungen über 1. Obergeschoss.
Die Decken über dem Erdgeschoss enthielten diesen Anstrich nicht.
Die Leistung war mangels Kenntnis nicht ausgeschrieben.
Bei der Prüfung ist derzeit die Bildung der Einheitspreise nicht nachvollziehbar.
Eine finale Freigabe des Nachtrags 6 kann aktuell nicht erfolgen.
Die Beauftragung kann „dem Grunde nach“ erfolgen.
Die Einheitspreisermittlung erfolgt im Nachgang.
Kumuliert ergibt sich für die zu beauftragenden Nachträge 2,3 und 4 eine Nachtragssumme in Höhe von 26.008,27 € netto.
Die Nachträge 1,5 und 6 können „dem Grunde nach“ beauftragt werden.
Der Auftragnehmer muss die Leistungen ausführen.
Nach VOB/B und aktueller Rechtsprechung hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Preisvereinbarung vor Ausführung.
Die Prüfung der Nachträge erfolgte durch das mit der Planung und Bauleitung beauftragte Büro Arc Architekten.
Das Stadtbauamt prüfte die Nachträge auf Notwendigkeit und Plausibilität hin.