Ergänzung der Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentlichen Weges „Geh- und Radweg zwischen der Gefängnisgasse und Floßgasse“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.1.5

Sachverhalt

Die Widmungsbeschränkung des obigen beschränkt-öffentlichen Weges bedarf wegen der Zulässigkeit des Radfahrverkehrs und des Zuliefererverkehrs einer grundlegenden Überarbeitung. Der Rad- und Zuliefererverkehr beschränkt sich nur auf die Strecke zwischen Floßgasse und dem Restaurant. 

Beschluss

Die Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentlichen Weges „Geh- und Radweg zwischen der Gefängnisgasse und Floßgasse“ wird wie folgt abgeändert: Ab Station 0,000 km (Ortsstraße Floßgasse) bis Station 0,042 km ist Fahrradverkehr und Zuliefererverkehr zulässig. Ab Station 0,042 km (Restaurantecke) bis Station 0,077 km (Ortsstraße Gefängnisgasse) ist nur Fußgängerverkehr zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2023 08:10 Uhr