Fortschreibung Regionalplan - Teilfortschreibung Kapitel VI Energie - Aufhebung Ausschlussgebiete Windenergieanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband Landshut hat in seiner Ausschusssitzung am 27.09.2023 den Entwurf für die Änderung des Regionalplans, Teilfortschreibung des Kapitels B VI Energie – Aufhebung der Ausschlussgebiete zustimmend zur Kenntnis genommen und den Verbandsvorsitzenden beauftragt, das Anhörungsverfahren einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung erfolgte am 25.04.2023.

Die Stadt Vilsbiburg hat die Möglichkeit bis 30.11.2023 eine Stellungnahme abzugeben.

Nach dem Bayerischen Landesplanungsgesetz enthalten die Regionalpläne unter anderem regionsweit bedeutsame Festlegungen zur Energieversorgung. Zusätzlich sind nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Daneben können ergänzend Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt werden.

Um der Windenergie in der Region bereits vor in Kraft treten der Gesamtfortschreibung des Kapitels B VI Energie möglichst viel Raum zu geben, sollen die bisherigen Ausschlussgebiete im Rahmen einer Teilfortschreibung aufgehoben werden.

Dem Regionalen Planungsverband liegen einige Planungen von Unternehmern in der Region vor, die für die Eigenversorgung ihrer energieintensiven Betriebe Windenergieanlagen errichten möchten. Diese Vorhaben können durch eine Teilfortschreibung mit Aufhebung der Ausschlussgebiete zeitnah umgesetzt werden. Damit würde auch dem Ansinnen der Bayerischen Bauordnung Rechnung getragen werden, wonach die Errichtung von Windenergieanlagen zur Eigenversorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben erleichtert werden soll.

Gemäß dem vorgelegten Entwurf der Teilfortschreibung sollen alle Ausführungen zu den Ausschlussgebieten gestrichen werden. D.h. zukünftig sind raumbedeutsame Windkraftanlagen nicht mehr nur in den Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten zulässig.

Nichtsdestotrotz verbleiben dennoch sogenannte Nichteignungskriterien welche bestimmte Abstände zu Siedlungsgebieten, Verkehr & Infrastruktur, Wasserwirtschaft, Natur- & Artenschutz, Landschaft, Denkmalschutz, Tourismus, Bodenschätze und sonstige Belange festlegen. Diese sind ab Seite 10 des im RIS hochgeladenen Dokuments „Unterlagen Anhörungsverfahren“ aufgeführt.

Von Seiten der Verwaltung wird keine Notwendigkeit für die Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Vilsbiburg für die Teilfortschreibung des Regionalplans gesehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Fortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis und bittet die Verwaltung folgende Punkte in die Stellungnahme aufzunehmen:
  • Aktuelle Zahlen sollen in der Begründung des Regionalplans verwendet werden
  • Auf die eigenen Potentialflächen, die seitens der von der Stadt beauftragten Agentur ermittelt wurden, soll hingewiesen werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2023 09:42 Uhr