Antrag auf isolierte Befreiung - Einfriedung mit Stützmauer (Beton-L-Stein) und aufgesetztem Metallzaun - Im Burger Feld 22, Fl.Nr. 977/8, Gemarkung Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung einer Einfriedung mittels einer Stützmauer (Beton-L-Stein) und einem aufgesetzten Metallzaun entlang der Westgrenze des Grundstücks Im Burger Feld 22 mit einer Gesamthöhe von maximal 2,00 Metern.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Burger Feld“. Dieser trifft folgende Festsetzungen zu den Einfriedungen:


Die beantragte Einfriedung überschreitet zum einen die maximal zulässige Höhe von 1,50 Meter und weist zum anderen einen unzulässigen Zaunsockel auf. Von diesen beiden Festsetzungen werden Befreiungen benötigt.

Die Einfriedung ist bereits errichtet und wurde vom Landratsamt Landshut im Rahmen einer Baukontrolle bei einem anderen Grundstück festgestellt.

Die Antragsteller begründen den Antrag auf isolierte Befreiung wie folgt:
Nachbarunterschriften liegen keine vor. Lt. Mitteilung der Antragsteller wurden die angrenzenden Eigentümer ordnungsgemäß beteiligt.

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium war man sich einig, dass die Höhe der Zäune weniger die Grundzüge der Planung berührt, aber die Ausführung, insbesondere mit Kunststoff bzw. eingewebten Kunststoff explizit den Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes zuwiderläuft. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Burger Feld“ nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2023 09:42 Uhr