Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Zaunes - Im Burger Feld 24, Fl.Nr. 977/5, Gemarkung Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung eines Zaunes entlang der Grenze zum Grundstück im Burger Feld 22 mit einer Höhe von 1,95 Meter.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Burger Feld“. Dieser trifft folgende Festsetzungen zu den Einfriedungen:

Der beantragte Zaun überschreitet die maximal zulässige Höhe zwischen den Grundstücken von 1,50 Meter um 0,45 Meter.

Die Einfriedung ist bereits errichtet und wurde vom Landratsamt Landshut im Rahmen einer Baukontrolle festgestellt. Die vom Antragsteller vorgelegten Fotos wurden als Anlage zur Beschlussvorlage im RIS hochgeladen.

Die Antragsteller begründen den Antrag auf isolierte Befreiung wie folgt:

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Eigentümer des östlich angrenzenden Grundstücks haben die Planunterlagen nicht unterschrieben, wurden von den Antragstellern aber ordnungsgemäß beteiligt.

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium war man sich einig, dass die Höhe der Zäune weniger die Grundzüge der Planung berührt, aber die Ausführung, insbesondere mit Kunststoff bzw. eingewebten Kunststoff explizit den Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes zuwiderläuft. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Burger Feld“ nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2023 09:42 Uhr