Antrag auf Vorbescheid - Abriss des Altbestandes & Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Reichreit 77, Fl. Nr. 1408/3, Gemarkung Wolferding
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück eine Fläche für die Landwirtschaft mit dem vorhandenen Gebäudebestand dar.
Eine Teilprivilegierung für ein Ersatzwohnhaus nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht, da die Antragsteller nicht die bisherigen Eigentümer sind und das bestehende Wohnhaus bislang nicht seit längerer Zeit selbst genutzt haben.
Die Antragsteller planen das bestehende Wohnhaus abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Ebenso sollen die an das bestehende Wohnhaus angebauten Nebengebäude abgebrochen und durch einen Carport ersetzt werden. Die beantragen Ersatzbauten weisen eine Grundfläche von 151 m² auf, der bisherige Gebäudebestand 169 m².
Für das Baugrundstück wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.12.2016 (TOP 15) mit einem Antrag auf Vorbescheid ein Ersatzwohnhaus beantragt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals verweigert, da eine Teilprivilegierung nicht vorlag. Ebenso wurde in der Sitzung vom 16.09.2019 (TOP 4) eine formlose Bauvoranfrage der Grundstückseigentümer für ein Ersatzwohnhaus abgelehnt. Begründung war wieder die fehlende Teilprivilegierung.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid haben die Antragsteller Fotos des derzeitigen Zustands des bestehenden Wohngebäudes eingereicht. Diese wurden vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde folgende Begründung von den Antragsellern eingereicht.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen noch nicht vollständig vor. Ein angrenzender Eigentümer hat die Bauvorlagen bereits unterschrieben. Ein Zweiter wurde von den Antragstellern bislang noch nicht persönlich erreicht. Eine telefonische Zustimmung liege aber vor. Die Antragsteller versuchen bis zum Sitzungstag die schriftliche Zustimmung vorzulegen. Die erforderlichen Nachbarunterschriften lagen ab 09.11.2023 vollständig vor.
Aus Sicht der Verwaltung kann im Hinblick auf das derzeit betriebene Flächenmanagement in der Stadt Vilsbiburg ein verkleinerter Ersatzbau der bisherigen Gebäude durchaus positiv betrachtet werden. Bei der Durchsicht der Unterlagen im Archiv der Stadt Vilsbiburg wurde lediglich ein Bauantrag aus dem Jahr 1966 für eine Fassadenänderung des derzeit bestehenden Wohnhauses gefunden. Daher ist davon auszugehen, dass das bestehende Wohnhaus über 60 Jahre alt ist.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2023 09:42 Uhr