Widmung des Fußweges entlang der Vils ab Untere Stadt bis Floßgassenbrücke Süd
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der 100m lange obige Fußweg wurde im Zuge der Hochwasserfreilegung in den Jahren 2008/2009 in einer Breite von 2,6 bis 2,7 m angelegt. Gemäß FN 1849 Gemarkung Vilsbiburg von 2011 entstand der neue Fußweg nach Verschmelzung der Fl.Nrn. 178/11 und 179/7 mit Fl.Nr. 176/4 jew. Gemarkung Vilsbiburg auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 176/4 entlang der wasserabgewandten Seite der Hochwassermauer Fl.Nr. 176/10 jew. Gemarkung Vilsbiburg. Dieser Weg soll als selbständiger Gehweg nunmehr gewidmet werden.
Beschluss
Der Fußweg mit Teilfläche aus Fl.Nr. 176/4 Gemarkung Vilsbiburg ohne Hochwassermauer, ab dem südlichen Brückenlager der Vilsbrücke bis zur Einmündung in Weg Fl.Nr. 176/2 (im Eigentum des Freistaates und somit noch nicht gewidmet) Gemarkung Vilsbiburg südöstlich des Floßsteges, wird entsprechend der Verkehrsbedeutung zum selbständigen beschränkt-öffentlichen Weg „“Südliche Vilspromenade“ (die Namensgebung erfolgte mit Beschluss vom 14.06.2010) gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet in der Baulast der Stadt Vilsbiburg und der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr mit Radfahrer frei“, wie in der Örtlichkeit ausgeschildert. Die Stadt hat als Eigentümerin gemäß Art 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2023 09:42 Uhr