Teilaufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Ortsweg vom Schandl zum Wölfl“ in Haarbach zur Ortsstraße Mühlweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der inexistente südlich des Haarbaches gelegene Teil des 1961 im Bestandsverzeichnis der Altgemeinde Haarbach aufgenommene obige öffentliche Feld- und Waldweg (ÖFW) wurde 2015 eingezogen. Der nördliche Teil ab dem Haarbach bis zur Einmündung in die Schloßstraße (Kr LA 13) hat im Laufe von sechs Jahrzehnten ihre Verkehrsbedeutung durch weitere Bebauung geändert und ist zur Ortsstraße aufzustufen. Die Namensgebung Mühlweg erfolgte mit Beschluss vom 04.07.1983.
Beschluss
Der circa 85 m lange bisherige nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg mit Fl.Nr 1831/5 und 1781/5 jew. Gemarkung Haarbach „Ortsweg vom Schandl zum Wölfl“, ab SW-Ecke Fl.Nr. 1781/6 Gemarkung Haarbach (Bachbrücke) bis zur Einmündung in die Schloßstraße bei Hs.Nr. 8, wird gemäß Art. 7 i.V.m Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Mühlweg“ aufgestuft, ohne Widmungsbeschränkung. Die Umstufungsvereinbarung zwischen den Anliegern als Baulastträger und der Stadt Vilsbiburg als künftige Baulastträger wurde von allen Beteiligten unterzeichnet. Die Straßenbaulast übernimmt nach Vollzug der Vereinbarung die Stadt Vilsbiburg. Die Umstufung wird der Straßenaufsichtsbehörde mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2023 09:42 Uhr