Teileinziehung des öffentlichen Feld- & Waldweges Ödwimmer - Kalteneggerwerg ab Gemeindeverbindungsstraße Haarbach-Loh-Kalteneck bis Kalteneck
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die mittlere Teilstrecke des obigen öffentlichen Feld- und Waldweges (ÖFW), ab Altabzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße (GVStr.) Haarbach – Aim – Loh – Kalteneck nordöstlich von Loh bis Alteinmündung in Gemeindeverbindungsstraße Tannet – Pfaffenbach bei Kalteneck, hat durch den Bau der Gemeindeverbindungsstraße Haarbach-Aim-Loh-Kalteneck Ende der 1970-er Jahre für die Anlieger durch Auflassung des alten Weges keine Verwendung mehr und soll eingezogen werden. Die gewidmete nördliche Weg Fl.Nr. 1427/2 Gemarkung Haarbach dieses Weges soll mit der gewidmeten Weg Fl.Nr. 517/1 Gemarkung Gaindorf des ÖFW Kalteneck – Stadl-Weg erhalten und verschmolzen werden. Die südliche Reststrecke nördlich von Ödwimm bleibt erhalten
Beschluss
Die mittlere Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Ödwimmer – Kalteneggerweg, ab Altabzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße (GVStr.) Haarbach – Aim – Loh – Kalteneck nordöstlich von Loh bis Alteinmündung in Gemeindeverbindungsstraße Tannet – Pfaffenbach bei Kalteneck, wird aufgrund Verlustes jeglicher Verkehrsbedeutung gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände hervorgebracht. Die südliche Restteilstrecke, ab Nordende GVStr. Ellersberg – Ödwimm bleibt unter der Bezeichnung „Ödwimm Richtung Loh/Eck“ erhalten. Die nördliche Teilstrecke dieses Weges mit Weg Fl.Nr. 1427/2 Gemarkung Haarbach wird dem öffentlichen Feld- und Waldweg Kalteneck – Stadl-Weg (neu: Kalteneck – Schaidham - Stadel) zugeordnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2023 09:42 Uhr