Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges zwischen der Ortsstraße Floßgasse und dem beschränkt-öffentlichen Weg Lebzeltergaßl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Der größtenteils im Fremdeigentum Fl.Nr. 176/2 Gemarkung Vilsbiburg (Freistaat Bayern) und der bereits gewidmete Weg auf Fl.Nr. 176 Gemarkung Vilsbiburg mit dem Floßgassensteg waren bereits vor der Hochwasserfreilegung (2007 bis 2010) in den 1990-er Jahren existent. Eine Widmung dieses Geh- und Radweges soll nunmehr nachgeholt werden.

Beschluss

Der bestehende ca. 100 Meter lange Weg über die Fl.Nrn. 612/2 Teilfläche (Große Vils), 176/7 und 176/2 Gemarkung Vilsbiburg, ab dem SO-Ende der Ortsstraße Floßgasse (Floßgassensteg) bis zur Einmündung in den beschränkt-öffentlichen Weg Lebzeltergaßl, wird unter Vorbehalt der zu genehmigenden Zustimmungserklärung des Wasserwirtschaftsamtes Landshut gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbstständigen beschränkt-öffentlichen Weg „Floßgasse – Lebzeltergaßl“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet, mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2023 14:04 Uhr