Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges ab dem Geh- und Radweg nördlich der B 299 an der Heubrücke bis zum Stadtbadparkplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Auf einem alten Luftbild von 1963 kann der Nachweis erbracht werden, dass damals obiger Weg wohl schon als Wirtschaftsweg Bestand hatte, jedoch in der Altgemeinde Gaindorf dieser im damaligen Bestandsverzeichnis nicht aufgeführt war. Mit dem Bau der Kr LA 13 neu (spätere B 299) in den 1990-er Jahren wurde dieser Weg in einen beschränkt-öffentlichen Weg umgewandelt. Die Deutsche Bahn AG (DB Immobilien Nürnberg) hat mit Schreiben vom 22.11.2023 (Aktenzeichen 40029076) der Widmung Ihrer Grundstücke Fl.Nr. 11, 12 und 24 Gemarkung Gaindorf der Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) zugestimmt. Die Gesamtwidmung kann hiermit in die Wege geleitet werden.

Beschluss

Der ca. 300 Meter lange Weg über die Fl.Nrn. 18/4, 24 T., 12 T. (Bahnlinie), 11 T., 10/2 T., 10 T., 1/2 T., 9 T. und 8 T. jeweils Gemarkung Gaindorf, ab Abzweigung vom Geh- und Radweg der B 299 an der Heubrücke bis zur Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg „Zufahrt zum Stadtbadparkplatz“ an der Gemarkungsgrenze Vilsbiburg bei Fl.Nr. 8 Gemarkung Gaindorf, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbstständigen beschränkt-öffentlichen Weg „Heubrücke – Stadtbadparkplatz“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr mit Radfahrer und Versorgungsfahrzeuge frei“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2023 14:04 Uhr