Der Haushalt 2018 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung ist in der Stadtratssitzung am 12.03.2018 vorgesehen.
- Eckdaten:
Der Haushalt 2018 weist folgende Summen aus:
Haushalts-Summen
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2018
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Vorjahr
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EUR
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EUR
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Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
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201.800
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200.900
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Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
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41.400
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48.800
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Gesamthaushalt
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243.200
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249.700
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Als weitere Eckdaten ergeben sich:
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2018
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Vorjahr
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EUR
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EUR
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Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
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32.200
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39.600
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- im Verhältnis zur VWH-Summe / %
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15,96
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19,71
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Zuführungsbetrag zur Rücklage
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6.200
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20.600
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- Hinweis:
Im Verwaltungshaushalt sind sowohl die (Miet-)Einnahmen, als auch die Ausgaben relativ konstant.
Beim Ansatz für den Gebäudeunterhalt wird insbesondere darauf geachtet, dass das Stiftungsgebäude in einem wohnlichen und ansehnlichen Zustand erhalten bleibt. Dabei ist neben einer angemessenen Unterhaltspauschale bei Haushaltsstelle 8800.5000 künftig zusätzlich ein vorsorglicher Betrag von 6.000 € für Bodenbelagserneuerungen in frei werdenden Wohnungen angesetzt.
Zum Vermögenshaushalt (Baumaßnahmen):
Laut Stadtratsbeschluss vom 22.01.2018 soll ein neues Wohngebäude mit zehn Wohneinheiten errichtet werden. Die bauliche Abwicklung erfolgt über das Stadtbauamt Vilsbiburg.
Zunächst ist ein Architekt mit den Planungen zu beauftragen. Für die Leistungsphasen 1 und 2 werden etwa 10.000 € anfallen. Dieser Betrag ist im Haushalt 2018 auch veranschlagt. Baubeginn könnte im Jahr 2019 sein.
Als weitere Maßnahme im Vermögenshaushalt schlägt die Erneuerung der Steuerungsregelung der Aufzugsanlage erheblich zu Buche. Laut vorliegendem Kostenangebot ist mit knapp 17.000 € zu rechnen.
- Finanzplan 2017 – 2021
In der Finanzplanung bis ins Jahr 2021 ist nun die beschlossene Baumaßnahme eingearbeitet. Die finanzielle Belastung betrifft voraussichtlich die Jahre 2019 und 2021.
Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen.
Im Übrigen darf auf den Vorbericht verwiesen werden.