Zuschussantrag Golf-Club Vilsbiburg e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 05.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.03.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. beantragt mit Schreiben vom 23.02.2018 einen Investitionszuschuss für die Erweiterung des Vereinsheims in Trauterfing. Es soll ein neues Büro für den Trainer (Pro) entstehen, dazu ein Pro-Shop und ein Lager, sowie überdachte Stellplätze für drei Cars. Die Pläne liegen dieser Vorlage bei.
Die Kosten für diesen Erweiterungsbau sind mit 45.000 € brutto veranschlagt.

Laut Antragsschreiben werden die bisherigen Räumlichkeiten des Trainers für einen zusätzlichen Raum der Gaststätte zur Verfügung gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Zuschussgewährung aus diesem Grund kritisch beurteilt werden. Der Bau, bzw. die Erweiterung des Vereinsheims im Jahr 2008 wurde von der Stadt in vollem Umfang bezuschusst. Die Räumlichkeiten des Trainers gehörten dazu.
Wenn nun ein bezuschusster Raum der Gaststätte zur Verfügung gestellt wird und dafür ein neuer gebaut werden soll, der wiederum bezuschusst werden soll, so widerspricht dies dem Sinn der Sportförderung. Eigentlich bekommt die Gaststätte einen neuen Raum.

Anders verhält es sich bei den überdachten Stellplätzen für die Cars. Diese dienen dem Sportbetrieb und fallen unter die Zuschussrichtlinien.

Wenn sich der Haupt- und Finanzausschuss dieser Sichtweise anschließen kann, dann sollte der Golfclub den Kostenanteil für die Stellplätze herausrechnen lassen. Diese Investition würde dann mit dem üblichen Satz von 22,5 % bezuschusst. Grundlage wäre der Nettobetrag, soweit der Golfclub zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Haushaltsrechtlich ist dieser Zuschuss 2018 nicht veranschlagt. Die Auszahlung kann erst im Jahr 2019 erfolgen.

Diskussionsverlauf

Die Berechnung der Carportkosten soll durch einen Fachmann überprüft werden.

Beschluss

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. erhält für den Kostenanteil der Überdachung der Stellplätze für die Cars einen Investitionszuschuss in Höhe von 22,5 % der Baukosten. Die Baukosten für die weitere Erweiterung des Vereinsheims (Trainerbüro mit Shop und Lager) werden nicht bezuschusst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2018 15:44 Uhr