Erlass einer neuen Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Innenstadt"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 17.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 19.06.2023, TOP 8, wurde beschlossen das Sanierungsgebiet um das Bahnhofsareal zu erweitern.
Die neue Sanierungssatzung wurde in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet Städtebauförderung, erstellt und vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 142 Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch wird die Sanierungssatzung zeitlich auf 15 Jahre beschränkt. Zudem findet eine Rückkehr vom umfassenden zum vereinfachten Sanierungsverfahren statt. Bis 2021 wurde ebenfalls das vereinfachte Sanierungsverfahren angewendet.
Nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern und dem Landratsamt Landshut sollte dringend wieder zum vereinfachten Sanierungsverfahren zurückgekehrt werden. Das umfassende Sanierungsverfahren wird in der Regel nur angewendet, wenn die Gemeinde einen umfangreichen Grunderwerb im Sanierungsgebiet tätigen muss.
Diskussionsverlauf
Stadtbaumeister Gerhard Binner ging kurz auf die Verfahrensarten ein und erklärte, dass es hier zu keinen negativen Auswirkungen bei den Fördersätzen kommt.
Auf die Frage von StRin Michaela Feß erklärte Herr Binner, dass es durch die Satzung zu keinen direkten Verbindlichkeiten bzgl. der Grünordnungsplanung kommt. StR Josef Sterr verwies auf eine mögliche Kostenbeteiligung der Anlieger, sollte es zu einer Aufwertung des Gebiets kommen. Gerhard Binner erklärte dazu, dass es hierzu noch keine Diskussionen gegeben hat.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die aktualisierte Sanierungssatzung mit zugehörigem Sanierungsgebiet als Satzung und eine Befristung für 15 Jahre.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.10.2023 10:52 Uhr