Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg 2022; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 17.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 17.04.2023 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt nun mit folgendem endgültigen Ergebnis ab:
Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 34.816.649,87 EUR
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 19.405.022,47 EUR
Gesamthaushalt: 54.221.627,34 EUR
Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt: 4.042.643,93 EUR
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme: 11,61 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV: 3.772.424,52 EUR
Schuldenstand am 31.12.2022: 7.558.220,00 EUR
Rücklagenstand am 31.12.2022: 14.476.991,72 EUR
Die Jahresrechnung 2022 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 22.06.2023 und 23.06.2023 statt. Den Prüfbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Josef Samhuber, selbst vortragen.
Beschluss 1
Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2022 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2022 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO). Der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2022 (Art. 102 Abs. 3 GO)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.10.2023 10:52 Uhr