Flächenmanagement - Ergebnisse Erstanschreiben klassische Baulücken
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 17.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.06.2023 wurden von der Verwaltung die Eigentümer von insgesamt 70 Wohnbaugrundstücken angeschrieben. Die Rückmeldefrist lief bis zum 28.07.2023. Bei diesen klassischen Baulücken handelt es sich um unbebaute Grundstücke, für die nach dem jeweils geltenden Bebauungsplan eine Bebauung mit einem Wohnhaus vorgesehen ist.
Die Eigentümer von 27 Grundstücken haben sich auf das Anschreiben bei der Verwaltung gemeldet. Mit folgendem Ergebnis:
- Das Angebot für einen Bauberatung über ein Planungsbüro mittels Gutscheines möchten die Eigentümer eines Grundstücks annehmen.
- Das Angebot eines Grundstückstauschs mit landwirtschaftlichen Flächen möchte nur ein Eigentümer von zwei Grundstücken annehmen.
- Vier Eigentümer von Grundstücken hätten Interesse an einer verdichteten Bebauung, was jeweils eine Änderung des geltenden Bebauungsplanes erfordert. Hierzu fanden zum Teil bereits Beratungsgespräche mit der Verwaltung statt. Bis Jahresende finden noch weitere Gespräche mit Eigentümern statt.
Der überwiegende Teil der Eigentümer hat kein Interesse an einem Verkauf, Tausch oder einer zeitnahen Bebauung. In den allermeisten Fällen werden die Grundstücke für Kinder oder Enkel bevorratet.
Im nächsten Schritt werden die Eigentümer von Grundstücken für eine Nachverdichtung mit Wohngebäuden angeschrieben werden. Es handelt sich hier um insgesamt 155 Grundstücke. Die Grundstücke für eine Nachverdichtung liegen entweder im unbeplanten Innenbereich oder benötigen für eine Bebauung eine Befreiung vom jeweils geltenden Bebauungsplan bzw. ein Deckblatt zum Bebauungsplan. Teilweise ergeben Teilflächen mehrerer Grundstücke eine gemeinsame bebaubare Fläche für ein Wohngebäude.
In einem weiteren Schritt erfolgen dann die Eigentümer von leerstehenden Wohngebäuden im Innenbereich. Diese betrugen zum Stand Dezember 2022 insgesamt 126 Gebäude. Hier wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur vollständig unbewohnte Gebäude ermittelt werden können. Die Feststellung von einzelnen leerstehenden Wohnungen ist nicht möglich. Die Ermittlung erfolgt mittels einer Überschneidung der Adresslisten des Einwohnermeldeamtes mit den Adressdaten des amtlichen Liegenschaftskatasters. Vor Versendung dieser Schreiben erfolgt nochmal eine aktuelle Verschneidung der Adressdaten.
Der letzte Schritt wäre dann das Anschreiben der Eigentümer von gewerblichen Grundstücken. Klassische Baulücken für Gewerbe, d.h. ein unbebautes Grundstück für das ein Bebauungsplan eine gewerbliche Nutzung vorsieht, gibt es insgesamt 16 Stück. Bei den gewerblichen Nachverdichtungen sind es 13 Grundstücke.
Eine automatisierte Ermittlung von leerstehenden Gewerbeflächen ist technisch nicht möglich.
Diskussionsverlauf
StR Josef Sterr brachte den Vorschlag, die Anschreiben in einiger Zeit zu wiederholen.
Datenstand vom 24.10.2023 10:52 Uhr