Floßgassensteg, Entscheidung zum Sanierungsumfang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö 13

Sachverhalt

Im Rahmen der Brückenprüfung wurde festgestellt, dass der Steg von der Floßgasse über die Vils sanierungsbedürftig ist. Insbesondere ist der Holzbelag nicht mehr verkehrssicher. Die rutschsicheren Einlagen auf der Oberseite des Belages sind faktisch nicht mehr vorhanden. Ebenso sind die Belagshölzer an den Balkenkopfseiten (teilweise) stark geschädigt und die Tragfähigkeit eingeschränkt.

Bei der Stahlkonstruktion sind nach ca. 20 Jahren Gebrauch Korrosionsspuren erkennbar. Da die Kosten für eine ordnungsgemäße Entfernung der Korrosionsspuren und das Aufbringen eines neuen mehrlagigen Schutzanstriches durch die baubegleitenden Maßnahmen (Sicherungs- Schutz- Hebemaßnahmen, etc.) erhebliche Kosten verursacht wurde nach Möglichkeiten der Kostenreduzierung gesucht. In Abstimmung mit dem Ingenieurbüro IPP aus Landshut ist davon auszugehen, dass die Schädigungen an der Tragkonstruktion sich im Oberflächenbereich befinden und in den nächsten 15 bis 20 Jahren keine Gesamtsanierung der Tragkonstruktion zwingend erforderlich machen.

Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen nur den Oberbelag auszutauschen und derzeit keine Maßnahmen an der Stahltragkonstruktion durchzuführen. In ca. 15 bis 20 Jahren würde der Oberbelag wider ausgetauscht werden müssen. Dabei ist dann die Stahltragkonstruktion zu sanieren oder vollständig auszutauschen.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Binner verdeutlichte in seinem Vortrag, dass sich die Korrosion in den nächsten Jahren verstärken wird und somit weitere optische Verschlechterungen bei der Brücke eintreten. Die Holzart und die Ausführung für die Rutsc hhemmung werden noch abgeklärt. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt beim Floßgassensteges 2018 nur einen Austausch des Holzbelages durchzuführen und die Sanierung der Stahltragkonstruktion zurück zu stellen. Bei der Neubelegung ist ein ausreichender Abstand der Hölzer zu wählen (ca. 20 mm) um ein besseres austrocknen des Belages und „durchfallen“ von Splitt zu erleichtern.

Der Steg soll zukünftig nicht mehr mit Salz gestreut werden und die Schneeräumung im Handdienst erfolgen. Da nicht immer die Verkehrssicherheit ab 7.00 Uhr gewährleistet werden kann wird im Winter eine zeitweise Sperrung des Steges erforderlich sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2018 10:53 Uhr